Gutes Tun rechnet sich.
Über die Zukunftssicherung können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten eine Zukunftsvorsorge einrichten. Der Gesetzgeber versteht unter Zukunftssicherung iSd. §3(1)15 EStG folgende Vorsorgemöglichkeiten:
- Altersvorsorge und Hinterbliebenenvorsorge
- Unfallvorsorge
- Gesundheitsvorsorge
Sie wählen, wie Sie die Zukunftssicherung einsetzen:
- als zusätzliche Sozialleistung Ihres Betriebes, für die keine Sozialabgaben und Steuern anfallen, oder
- als Angebot des Betriebes an seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Lohnumwandlung für die Eigenvorsorge zu nutzen und damit Lohnsteuer zu sparen.
Zusätzlich zu den steuerlichen Vorteilen gewährt die Wiener Städtische beste Gruppenkonditionen, unabhängig davon, ob die Zukunftssicherung als Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, Unfallvorsorge oder Gesundheitsvorsorge gewählt wird.
Unser Service:
Gemeinsam mit Ihrem Berater der Wiener Städtischen lernen Sie alle Möglichkeiten der Zukunftssicherung kennen. Wir erstellen den passenden Plan und wickeln alle Leistungsfälle mit dem Mitarbeiter ab. |