Versicherungsschutz für Pflegekosten
Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für notwendige Pflege im privaten Wohnbereich und in hiefür vorgesehenen Einrichtungen. Erfolgt die Pflege durch ein ausgebildetes Fachpersonal im Wohnbereich oder in Pflegeheimen oder Pflegestationen von Pensionistenheimen, so werden ab dem 31. Tag der Pflegebedürftigkeit 80% der Pflegekosten bis EUR 1.238,- pro Monat vergütet.
Wird die Pflege durch Angehörige durchgeführt oder erfolgt diese im Rahmen der kostenlosen Nachbarschaftshilfe, so wird ab dem 31. Tag der Pflegebedürftigkeit eine Pflegepauschale von EUR 619,- pro Monat erbracht.
Das Höchstalter für eine Neuversicherung liegt bei 60 Jahren..
Die Richtlinien für die Bewertung der Pflegebedürftigkeit sind vom gesetzlichen Pflegegeld entkoppelt. Der Pflegebedarf wird anhand der sogenannten "activities of daily life" festgestellt und bewertet. Das heißt, wenn der Versicherte bestimmte, ganz klar definierte Tätigkeiten des täglichen Bedarfs (z.B. Fortbewegen im Zimmer, An- und Auskleiden, Aufstehen und Zubettgehen, Waschen etc.) nicht mehr eigenständig ausüben kann, sondern dafür familiäre oder professionelle Pflege in Anspruch nimmt, leistet die UNIQA Pflegeversicherung eine vereinbarte monatliche Rentenzahlung zur Abdeckung dieser Sonderausgaben.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Unterschiede im Deckungsumfang der Versicherungsgesellschaften möglich sind. Es gilt für Sie immer der Deckungsumfang der Versicherung Ihrer Wahl.
|