Schutz bei Schadenersatzforderungen ...
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total verliebt läuft "Senta" über die Straße zu ihrem Freund, ein Autolenker mit 80 km/h verreißt seinen Wagen, beschädigt fünf parkende Fahrzeuge und kracht in ein nobles Schaufenster. Sie werden für einen Schaden von 200.000,- Euro haftbar gemacht.
Versichert sind Schadenersatzverpflichtungen des Tierbesitzers bzw. des rechtmäßigen Tierhalters, die sich aus den Gefahren des täglichen Lebens aus der privaten Haltung des versicherten Tieres ergeben.
z.B. Ihr Hund beginnt eine Rauferei und der andere muss tierärztlich behandelt werden; Ihre Katze stößt beim Spielen einen Blumenstock vom Balkon und beschädigt das Auto des Nachbarn; Ihr Hund beißt den Klavierlehrer, und der kann wegen der verletzten Hand nicht mehr unterrichten; Ihr Kater schärft seine Krallen am Ballkleid Ihrer besten Freundin.
Die Versicherung gilt |
für Schadenereignisse die im versicherten Zeitraum eingetreten sind.
für Schadenereignisse innerhalb Europas und der Mittelmeer- Anliegerstaaten |
Bezahlt werden Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind und die Kosten der Feststellung und Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzpflicht. |