Mit 1.1.2006 ist das neue Verbandsverantwortlichkeitsgesetz in Kraft getreten. Nun können auch juristische Personen - wie Aktiengesellschaften, GmbH, Vereine -, Personenhandelsgesellschaften - wie OHG, KG -, eingetragene Erwerbsgesellschaften - wie OEG, KEG - und Europäische Interessensvertretungen für Delikte ihrer Entscheidungsträger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Bei Verurteilung droht eine Geldbuße.
Mit dem neuen Gesetz sind diese Unternehmen auch strafbar, wenn Straftaten durch Mitarbeiter zum Vorteil des Unternehmens begangen werden.
Das ist dann der Fall, wenn im Zuge des Gerichtsverfahrens festgestellt wird, dass beispielsweise schlechte Organisation oder mangelnde Aufsicht die Straftat begünstigt hat.
Wie immer ein solches Verfahren ausgeht, dem Unternehmen drohen selbst bei einem Freispruch hohe Verteidigungskosten.
Mit dem Betriebsrechtsschutz der Business Class sichern Sie sich rechtliche Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Strafrechtsschutz mit Unternehmensstrafrecht, inklusive einer einmaligen Präventionsberatung zum Unternehmensstrafrecht
- Schadenersatzrechtsschutz zur Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen Dritte
- Beratungsrechtsschutz für eine Rechtsberatung pro Quartal für das Unternehmen.
Ihre Business Class - Vorzüge:
- Der Schutz erstreckt sich auch auf Diversionsmaßnahmen
- Ihre Mitarbeiter sind ebenfalls versichert
- Der Schutz gilt in ganz Europa im geografischen Sinn, in den Mittelmeeranrainerländern, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
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